Justiz wollte Bekanntwerden vermeiden
In einer aktuellen Antwort des Innenministeriums auf eine Landtags-Anfrage der AfD ist für das Jahr 2018 eine Vergewaltigung in einem Zweibrücker Schwimmbad aufgelistet.
Im Sommer 2018 hat ein Jugendlicher im Freibad zwei Mädchen sexuell genötigt. Deshalb verurteilte ihn das Amtsgericht im Frühjahr zu Jugendarrest. Die Justiz wollte vermeiden, dass die Taten bekannt werden.
Wichtig wäre hier, ob die Stadtverwaltung Zweibrücken von der Justiz informiert wurde. Falls ja wäre es doch sehr interessant zu erfahren, ob man Maßnahmen ergriffen hat um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Die Herkunft des Täters oder explizite Details sind doch hier nicht der Primärpunkt, auch wenn einige Verwirrte scheinbar der Auffassung sind, uns würden Gefahren für unsere Kinder und Kriminalität nur interessieren, wenn Ausländer damit etwas zu tun haben.