Mitten hinein in diesen „Bericht aus Berlin“ platzte heute die Nachricht, dass der sogenannte „Verfassungsschutz“ unsere Bürgerpartei nun wohl als „Beobachtungsobjekt“ führt….
Deutschland ist die einzige westliche Demokratie, in der ein weisungsgebundener Inlandsgeheimdienst die erfolgreichste Oppositionspartei „beobachtet“.
Diese Vorgehensweise ist eine Schande für die parlamentarische Demokratie und ein einzigartiger Vorgang. Mit aller Gewalt wurde der sogenannte „Verfassungsschutz“ instrumentalisiert und eingesetzt, um die erfolgreichste Parteigründung der BRD zu stigmatisieren, ihr Wähler abspenstig zu machen und Druck auf Funktionäre der AfD auszuüben.
Eine detaillierte Beschäftigung mit dem Thema „Verfassungsschutz“ finden Sie in meinem neuen Magazin, das vor wenigen Tagen erschienen ist und dessen Leitartikel „Im Auftrag der Regierenden – STASI 2.0?“ selten treffender war als heute.
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Im Superwahljahr 2021 kommt die Beobachtung den Altparteien wohl gerade recht, um weitere Erfolge unserer AfD bei sechs Landtags- und der Bundestagswahl zu schmälern. Bereits die Erfindung einer neuen Stufe des „Prüffalls“ in der Vergangenheit hat glasklar aufgezeigt, dass dieser sogenannte Verfassungsschutz politisch stark instrumentalisiert wird und mittlerweile wohl nur noch als „Regierendenschutz“ unterwegs ist.
Seit 2013 setzt sich die Alternative für Deutschland für unsere Freiheit, für unseren Rechtsstaat, für unsere Grundrechte und für die Demokratie ein. Daran hat sich bis heute nichts geändert und dafür kämpfen mehr als 30.000 Mitglieder bundesweit.
Doch bei allem Idealismus machen sich viele Mitglieder nun Sorgen, ob sich die Beobachtung negativ auf sie auswirkt.
Auf die wichtigsten Fragen möchte ich kurz eingehen:
1. Ich bin im Öffentlichen Dienst, muss ich mit Nachteilen rechnen? Werde ich gekündigt?
Ein klares NEIN! Für den Arbeitgeber ist einzig und allein das persönliche Verhalten ausschlaggebend. Wer sich persönlich in deren Augen „nur“ die Mitgliedschaft in unserer Partei zuschulden kommen lässt, dem dürfen keine Nachteile entstehen.
Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen!
2. Ich bin Beamter, muss ich mit Nachteilen rechnen? Werde ich gekündigt?
Ein klares NEIN! Für den Dienstherren ist auch hier einzig und allein das persönliche Verhalten ausschlaggebend. Man müsste Ihnen ein persönliches Fehlverhalten vorwerfen und nachweisen können, ansonsten dürfen Ihnen keine Nachteile entstehen.
Bitte beachten Sie unabhängig davon die dienstrechtlichen Vorschriften, etwa das Mäßigungsgebot. Diese gelten unabhängig von einer eventuellen Beobachtung.
Ganz wichtig:
Grundsätzlich gilt, dass Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr kein Recht hat, Ihre Parteimitgliedschaft zu erfragen. Wenn Sie es ihm nicht sagen, oder Sie durch ein Parteiamt in der Öffentlichkeit stehen, wird er es nicht erfahren. Der Verfassungsschutz wird keine Mitgliederlisten unserer Partei haben. Sie müssen sich also als „normales Mitglied“ keine Sorgen machen.
Lediglich Beamte müssen evtl. eine Mitgliedschaft bei Einstellung in das Beamtenverhältnis angeben.
Wir lassen uns nicht unterkriegen!
Liebe Freunde,
uns alle eint die Liebe zu unserem Land und unserem Volk. Hierfür sind wir bereit, auch Nachteile in Kauf zu nehmen, denn es geht um unsere Zukunft und um die Zukunft unserer Kinder.
Viele von uns haben schon persönliche Folgen des eigenen Engagements in der Familie, im Freundeskreis und im persönlichen Umfeld erlebt. Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist ein weiteres Druckmittel des Establishments, mit dem man Opposition in diesem Land unterdrücken und letztendlich mundtot machen möchte.
Diesen Erfolg werden wir den Altparteien und ihren Verbündeten in den Medienhäusern, den Kirchen, den Verlagen und globalen Konzernen nicht gönnen!
Lassen wir uns nicht einschüchtern und bleiben standhaft!
Ich zähle auch in Zukunft auf Ihre Unterstützung und stehe Ihnen für Fragen selbstverständlich zur Verfügung!
Herzliche Grüße
Ihr
Sebastian Münzenmaier