VERLEUMDERISCHER BELEIDIGUNG! AFD STELLT STRAFANZEIGE GEGEN MERZ

Die haltlosen, widerwärtigen Äußerungen des Bundeskanzlers sind vollkommen inakzeptabel und auch justiziabel. Mit seinen Äußerungen hat er mal wieder eine Grenze überschritten, diesmal jedoch strafrechtlich relevant. Er beleidigt damit jedes einzelne Mitglied unserer Bundestagsfraktion, so Stephan Brandner, Parlamentarischer Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion.

Merz behauptete mit Blick auf die von der AfD geforderte „Remigration“, diese sei „nichts anderes als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft“.

Die AfD weist diesen schwerwiegenden Vorwurf entschieden zurück. Brandner erklärt, Merz unterstelle der Fraktion damit, sie setze sich für „ethnische Säuberungen“ und letztlich für Vertreibungen und Morde ein.

Die AfD-Bundestagsfraktion betont dagegen, fest auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen. Nun soll sich die Justiz mit den Äußerungen des Bundeskanzlers befassen.

Politische Auseinandersetzungen dürfen hart geführt werden. Doch einem politischen Gegner zu unterstellen, er strebe eine „ethnische Säuberung“ an, ist ein Vorwurf von enormer Tragweite.

Wer solche Anschuldigungen erhebt, muss sich auch dafür verantworten.